4. Symposium "Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung" der EACVA

Am 6. Mai 2024 fand das 4. Symposium "Unternehmensbewertung in der Rechtsprechung" der EACVA (European Association of Certified Valuators and Analysts) in Frankfurt/Main statt. Klaus Rabel und ich konnten eine Vielzahl Vorsitzende(r) Richter/innen als Teilnehmer auf den Podien und im Publikum begrüßen.

Dr. Alexander Schumann, Vorsitzender Richter der 31. KfH am LG Stuttgart, eröffnete mit einem ausgezeichneten Überblick über die Entwicklung der Rechtsprechung zum Börsenkurs. Anschliessend haben wir mit Christoph Kaserer , Dr. Frederik Ruthardt , Prof. Christian Decher und Dr. Arnd Rölike über die Anforderungen an einen aussagefähigen Börsenkurs diskutiert. Es besteht nach wie vor Einigkeit zwischen allen Diskutanten darin, dass eine Ermittlung des Ertragswertes dringend geboten ist. Dies gilt auch, wenn der Börsenkurs schlussendlich der maßgebliche Abfindungswert ist.

Prof. Dr. Felix Schindler und Dr. Alexander Schumann eröffneten die Podiumsdiskussion zum Thema Sonderfragen zu Bewertungsmethoden mit zwei Impulsvorträgen. Dr. Schumann konnte aufzeigen, dass die Neuregelung des § 255 AktG mehr Fragen als Antworten liefert. Seine Interpretation der neuen Gesetzesregelung geht dahin, dass der Gesetzgeber bewusst eine Methodeninkonsistenz kodifiziert hat, weil sonst der eindeutige Bezug auf den Börsenkurs wenig Sinn machen würde. Inwieweit das Ausstrahlungswirkung auf aktienrechtliche Strukturmaßnahmen haben, ist offen. Prof. Dr. Felix Schindler machte deutlich, dass bei der Bewertung von Immobiliengesellschaften stets auf dem NAV abgestellt wird und wegen § 168 KAGB abgestellt werden muss.

Dr. Martin Müller, Vorsitzender Richter a.D. der 5. KfH am LG Frankfurt am Main, konnte seine "Lessons Learned: Fortentwicklungen, Reformbedarf im Spruchverfahrensgesetz, noch vortragen, nachdem er leider krankheitsbedingt auf unserer 16. Jahreskonferenz in Berlin verhindert war.

Dirk Hachmeister , Oliver Pade, Vorsitzender Richter der 102 KfH in Berlin, Miriam Roll und Klaus von der Linden haben dann mit Klaus Rabel und mir über das Thema "Vertretbarkeit und Plausibilität von Annahmen im Spannungsfeld zwischen Rechts- und Tatsachenfrage diskutiert.

Ein Höhepunkt des Symposiums war die kontroverse Diskussion zur Anpassung von Planungsrechnungen. Dr. Sven Schieszl stellte klar, dass es in der Neufassung des IDW S 1 eine betriebswirt. Weiterentwicklung bei der Berücksichtigung von Synergien geben wird. Die Einteilung in echte und unechte Synergien wird es auskunftsgemäß nicht mehr geben. Dr. Dirk Wasmann rät von einer solchen Neuregelung dringend ab, weil sonst der IDW S 1 an Bedeutung verlieren könnte.

Matthias Meitner, CFA moderierte die "Brennpunkte Kapitalkosten". Dem zuvor sind Impulsvorträge von Dr. Andreas Tschöpel und Santiago Ruiz de Vargas, der sich für das Global CAPM aussprach. Dr. Andreas Tschöpel widersprach dem Ansatz aus theoretischer Sicht nicht, hält ihn jedoch nicht für praktikabel und aufgrund der Empirie auch für entbehrlich.